Wahlen in Spanien

Eingang des spanischen Abgeordnetenhauses

Das Wahlsystem für das aus zwei Kammern bestehende spanische Parlament, die Cortes Generales, ist in den Artikeln 68 und 69 der Verfassung und im Ley Orgánica 5/1985, de 19 de junio, del Régimen Electoral General (LOREG)[1] geregelt.

Die beiden Kammern des Parlaments sind das Abgeordnetenhaus und der Senat. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus erfolgt nach einem Verhältniswahlsystem in Wahlkreisen unterschiedlicher Größe, die Wahl des Senats ist eine Mehrheitswahl in Mehrmannwahlkreisen. Das Wahlsystem für beide Kammern ist seit den ersten demokratischen Wahlen (1977) nach dem Ende des Franco-Regimes im Wesentlichen unverändert geblieben.

Ebenfalls im LOREG ist das Wahlsystem für die Wahl der Europaabgeordneten, der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Inselräte auf den Kanaren und der Provinzialräte (mit Ausnahme der baskischen Provinzen) geregelt. Die Regelungen zum Wahlsystem für die Wahlen zu den Parlamenten der Regionen (Autonomen Gemeinschaften) finden sich jedoch überwiegend in eigenen Regionalgesetzen.

  1. Ley Orgánica 5/1985, de 19 de junio, del Régimen Electoral General. Abgerufen am 25. Juni 2011 (spanisch).

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